HOTEL POLICIES

Beherbergungsordnung

Beherbergungsordnung


Daten des Dienstleisters


Betreiber des Hotels Boutique Hotel Corso ist die Gesellschaft L7 CORSO, s. r. o., Stará Louka 460/38, 360 01 Karlovy Vary, HR-Nr. 138 88 948, USt.-IdNr. CZ13988948, eingetragen in dem vom Bezirksgericht in Plzeň geführten Handelsregister, in Abteilung C, Einlegeblatt 41479. Betriebsstätte ist das Boutique Hotel Corso an der Adresse Stará Louka 460/38, 360 01 Karlovy Vary.



1. Bedingungen zum Abschluss des Beherbergungsvertrags


1.1 Die Beherbergung der Gäste im Boutique Hotel Corso erfolgt aufgrund eines gemäß der Bestimmung des § 2326 ff. von Gesetz Nr. 89/2012 Slg., BGB abgeschlossenen Beherbergungsvertrags, auf dessen Grundlage das Boutique Hotel Corso (nachfolgend nur noch „Beherbergungswirt“ genannt) dem Beherbergungsgast vorübergehend Unterkunft für die vereinbarte Dauer oder für die aus dem Beherbergungszweck hervorgehende Dauer in einer hierzu vorgesehenen Einrichtung bietet und der Beherbergungsgast (nachfolgend auch nur „Gast“ genannt) verpflichtet sich, dem Beherbergungswirt für die Unterkunft und die damit verbundenen Dienstleistungen binnen der in dieser Beherbergungsordnung (nachfolgend auch nur „Vertrag“ genannt) festgelegten Frist zu bezahlen.


1.2 Der Beherbergungsvertrag wird jeweils immer schriftlich abgeschlossen. Zur Einhaltung dieser formellen Anforderung reicht zumindest die schriftlich getätigte Auftragsbestätigung oder das Ausfüllen des Buchungsformulars aus.


1.3 Vom Beherbergungsvertrag nicht ausdrücklich geregelte Rechte und Pflichten der Vertragsseiten sind in dieser Beherbergungsordnung sowie in der Preisliste des Beherbergungswirts geregelt. Sofern der Beherbergungsvertrag eine von dieser Beherbergungsordnung und/oder Preisliste des Beherbergungswirtes abweichende Regelung enthält, gilt der Beherbergungsvertrag.


1.4 Wenn der Beherbergungsgast gegen seine aus dem Beherbergungsvertrag und der beigelegten Beherbergungsordnung und/oder Preisliste des Beherbergungswirtes oder auf andere Weise gegen die guten Sitten im Hotel verstößt, dann ist der Beherbergungswirt berechtigt, den Beherbergungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit aufzukündigen und dies auch ohne Kündigungsfrist, wenn der Gast seitens des Hotels gemäß der Bestimmung des § 2331 BGB auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde. 



2. Vertragsabschluss, Reservierung


2.1 Der Beherbergungsgast (Gast) ist verpflichtet, die Bestellung der Unterkunft beim Beherbergungswirt in schriftlicher Form oder ggf. die Reservierung telefonisch vorzunehmen und diese dem Beherbergungswirt anschließend schriftlich zu bestätigen. Unter der schriftlichen Reservierung bzw. Bestätigung der telefonischen Reservierung laut vorangegangenem Satz ist die mittels Reservierungsformular oder E-Mail an die Adresse des Beherbergungswirts, oder per Post an die im Kopfteil dieser Beherbergungsordnung angeführten Adresse der Betriebsstätte geschickte Bestellung zu verstehen.


2.2 Sobald beim Beherbergungswirt die Bestellung in schriftlicher Form oder die schriftliche Reservierungsbestätigung vom Gast eingegangen ist, stellt er dem Gast eine Vorauszahlungsrechnung zu einer Vorauszahlung in Höhe von 50% des vorausgesetzten Preises für die Beherbergung aus und schickt diese dem Gast an die von ihm in der Bestellung laut Punkt 2.1 dieses Artikels angeführte Adresse. Der Beherbergungsgast ist verpflichtet, die Vorauszahlung binnen der anberaumten Frist und zu den in der Vorauszahlungsrechnung angeführten Modalitäten vorzunehmen. Lediglich bei Aufenthalten, die sieben und weniger Kalendertage vor dem gewünschten Beherbergungsbeginn reserviert werden, wird diese Vorauszahlung nicht gefordert. In solch einem Fall erfolgt die Zahlung des Beherbergungspreises in voller Höhe im Augenblick des Beherbergungsbeginns.


2.3 Zum Abschluss des Beherbergungsvertrags kommt es im Augenblick der Zustellung der schriftlichen Bestellung oder schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Beherbergungswirt oder durch Ausfüllen des Meldescheins durch den Gast.



3. Stornierung der Reservierung, Vertragsrücktritt vor dem Beherbergungsbeginn oder Nichterscheinen zum Einchecken


3.1 Falls der Gast die Vorauszahlung gemäß Art. I., Abs. 2.2 nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig tätigt, erlischt die Gültigkeit der Vorauszahlungsrechnung durch vergeblichen Fristenablauf.


3.2 Der Gast ist berechtigt, noch vor dem Datum des Beherbergungsbeginns vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten und dies auch ohne Anführung von Gründen. Der Gast ist verpflichtet, den Beherbergungswirt schriftlich vom Vertragsrücktritt zu unterrichten. Der Beherbergungswirt ist in diesem Falle berechtigt, dem Gast eine Vertragsstrafe in Rechnung zu stellen, deren Höhe aus der Höhe der geleisteten Vorauszahlung berechnet wird, sofern im Angebot des Hotels/Vertrags unter den Vertragsparteien keine abweichenden Bedingungen angeführt sind, wobei die folgenden prozentualen Sätze festgelegt werden:


Vertragsstrafe für Einzelpersonen:


30 – 21 Tage vor der Anreise – 10 % vom Gesamtpreis der bestellten und nicht realisierten Dienstleistungen,
21 – 15 Tage vor der Anreise – 30 % vom Gesamtpreis der bestellten und nicht realisierten Dienstleistungen,
14 – 8 Tage vor der Anreise – 80 % vom Gesamtpreis der bestellten und nicht realisierten Dienstleistungen,
7 Tage vor der Anreise – 100 % vom Gesamtpreis der bestellten und nicht realisierten Dienstleistungen.


Vertragsstrafen für Gruppen (bei Stornierung oder Verringerung der Personenanzahl um mehr als 10 %):


50 – 30 Tage vor der Anreise – 30 % vom Gesamtpreis der bestellten und nicht realisierten Dienstleistungen.
29 – 15 Tage vor der Anreise – 50 % vom Gesamtpreis der bestellten und nicht realisierten Dienstleistungen
14 Tage vor der Anreise – 100 % vom Gesamtpreis der bestellten und nicht realisierten Dienstleistungen.


3.3 Für den Fall, dass sich der Gast nicht binnen 24 Stunden nach dem vereinbarten Beherbergungsbeginn zum Einchecken einfindet, ist der Beherbergungswirt berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten, gleichzeitig ist er berechtigt, dem Gast eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der Höhe der geleisteten Vorauszahlung in Rechnung zu stellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde den Beherbergungswirt im Voraus, jedoch nicht später als einen Tag vor dem geplanten Beherbergungsbeginn telefonisch oder schriftlich über seine verspätete Ankunft unterrichtet hat. Für die Form dieser Mitteilung gelten die in Art. 2., Abs. 2.1 dieser Beherbergungsordnung festgelegten Bedingungen.


3.4 Die Kosten für reservierte, aber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können nicht zurückerstattet werden und reservierte Dienstleistungen (beispielsweise Beherbergung, Beköstigung, Anwendungen) können nur nach Absprache mit dem Beherbergungswirt im Laufe des Aufenthaltes des Gastes umgetauscht werden. 


3.5 Wenn der Beherbergungswirt aufgrund eines eigenen Fehlers (z.B. Überbelegung, zeitweilige Betriebsprobleme)nicht imstande ist, die in der bestätigten Bestellung angeführten Dienstleistungen zu gewähren, ist er verpflichtet, augenblicklich für eine Ersatzunterkunft für den Gast zu sorgen. 


Der Beherbergungswirt ist verpflichtet:


• Die in der bestätigten Bestellung angeführten Dienstleistungen zum vereinbarten Preis und in der in dieser angeführte Dauer – bzw. bis zur Beseitigung der Hindernisse – in einem Hotel der gleichen oder höheren Kategorie sicherzustellen/anzubieten. Für sämtliche, mit der Bereitstellung einer Ersatzunterkunft verbundenen Mehrkosten kommt der Beherbergungswirt auf.

• Für den unentgeltlichen Transfer des Gastes beim Umzug zur Ersatzunterkunft und im Falle seines späteren Zurückzugs zu sorgen.
Falls der Beherbergungswirt diese Pflichten restlos erfüllt, bzw. wenn der Gast die angebotene Möglichkeit dieser Ersatzunterkunft akzeptiert hat, kann der Gast nachträglich keine weiteren Schadensansprüche geltend machen. 



4. Ankunft im Hotel


4.1 Der Beherbergungsgast meldet seine Ankunft dem hierzu beauftragten Mitarbeiter der Hotelrezeption. 


4.2 In der Rezeption legt der Gast seinen Personalausweis oder Reisepass vor, anhand dessen der beauftragte Mitarbeiter des Beherbergungswirts die Identität des Gastes feststellt. Die Korrektheit seiner Personaldaten und der Aufenthaltsdauer bestätigt der Gast mit seiner Unterschrift auf dem Meldeschein. Bei Nichtvorlegung der angeführten gültigen Dokumente, ist der Beherbergungswirt berechtigt, die Beherbergung zu verweigern.


4.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Check-in in der Zeit von 14:00 bis 20:00 Uhr möglich.


4.4 Beim Einchecken(Beherbergungsbeginn)entrichtet der Gast den Restbetrag des Beherbergungspreises, d.h. den vereinbarten Beherbergungspreis, herabgesetzt um die gemäß Art. 2, Abs. 2.2 der Beherbergungsordnung geleistete Vorauszahlung. Nach Bezahlung dieses Restbetrages für die Beherbergung stellt der Beherbergungswirt dem Gast einen Steuerbeleg aus, der die realisierte Zahlung für den gesamten Aufenthalt bestätigt. 


4.5 Die Anzahl der Personen im Zimmer muss mit der zur Beherbergung angemeldeten Personenanzahl übereinstimmen. Der Beherbergungsgast ist verpflichtet bei der Anmeldung deren genaue Anzahl zu melden.


4.6 Die Beherbergungsdauer wird spätestens bei der Unterbringung des Gastes vereinbart und im Meldeschein vermerkt. Die Beherbergungsdauer kann lediglich mit der Einwilligung des Beherbergungswirts verlängert werden und muss durch einen Vermerk im Meldeschein bestätigt werden.


4.7 Der Beherbergungsgast erteilt dem Beherbergungswirt hiermit seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Umfang der gewährten Angaben und dies zu Zwecken der Beherbergung und Registrierung von Gästen im Sinne von Gesetz Nr. 565/1990 Slg., über Ortsgebühren und Gesetz Nr. 326/1999 Slg., über den Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung mancher Gesetze. Die einzelnen Pflichten der Gäste und des Beherbergungswirts bezüglich der Führung von Hausbüchern sind in den obig angeführten Rechtsvorschriften dargelegt.


4.8 Gäste unter 18 Jahren werden lediglich in Begleitung beherbergter erwachsener Personen beherbergt.


4.9 Falls die beherbergte Person unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, ist das Hotel berechtigt, ihr den Zutritt zum Hotel zu verwehren, um die Einhaltung der Beherbergungsordnung gewährleisten zu können. 


4.10 Ein Gast, der vor 06:00 Uhr morgens Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, den Beherbergungspreis für die gesamte vorangegangene Nacht zu entrichten. Wenn ein Gast das Zimmer nicht bis 11:00 Uhr geräumt hat, wird ihm - falls im Voraus nicht anders vereinbart - auch die darauffolgende Nacht in Rechnung gestellt. 


4.11 Für den Fall, dass das Hotel dieses Zimmer bereits früher reserviert hat und der Gast trotz Hinweis nicht geräumt hat oder nicht im Hotel anwesend ist, behält sich das Hotel das Recht vor, die Habe des Gastes unter Teilnahme einer zweiköpfigen Kommission aufzuzeichnen und an einem sicheren Ort zu hinterlegen, damit der neue Gast, der dieses Zimmer gebucht hat, es benutzen kann. Wenn der Gast im Laufe seines Aufenthalts um die Verlängerung seiner Beherbergung ersucht, kann ihm das Hotel aus Kapazitätsgründen ein anderes Zimmer anbieten, als in dem er aktuell untergebracht ist.



5. Allgemeine Regeln zur Beherbergung


5.1 Der Gast ist berechtigt, sowohl die ihm zur Beherbergung vorbehaltenen, als auch gemeinsamen Räume des Hotels zu nutzen und die mit der Beherbergung verbundenen Leistungen wahrzunehmen.


5.2 Beim Check-in erhält der Gast eine Magnetkarte (Zimmerschlüssel); er ist verpflichtet diese vor Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen, ebenso wenig darf er sie Drittpersonen aushändigen, die keine Beteiligten des Beherbergungsvertrags sind. Beim Verlust der Magnetkarte (Schlüssel)ist der Gast verpflichtet, den Verlust einem beauftragten Mitarbeiter des Beherbergungswirts zu melden. Für den Verlust und die Ausstellung einer neuen Magnetkarte ist der Gast verpflichtet, dem Beherbergungswirt eine Manipulationsgebühr in Höhe von 200,- CZK zu erstatten.


5.3 Durch die Beherbergung im Hotel bescheinigt der Gast, dass er über diese Beherbergungsordnung unterrichtet wurde, sie verstanden hat und willens ist, die Beherbergungsordnung einzuhalten, was er bei der Ankunft im Hotel durch seine Unterschrift auf dem Meldeschein bescheinigt. Für den Fall, dass er gegen diese verstößt, ist das Hotel berechtigt, noch vor Ablauf der vereinbarten Dauer von der vereinbarten Beherbergung zurückzutreten, ohne dass es verpflichtet wäre, dem Gast eventuelle, daraus hervorgehende Schäden zu ersetzen.


5.4 Der Gast ist verpflichtet:


  • Den vereinbarten Beherbergungspreis laut gültiger Preisliste (bestätigter Bestellung) zu bezahlen.
    Die zur Beherbergung bestimmten Räumen in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu bewahren.
    Die Ausstattungseinrichtungen in den zur Beherbergung bestimmten Räumen vor Beschädigungen zu schützen.
    Vom Gast oder von mit ihm beherbergten Personen in den Räumlichkeiten des Hotels/der Pension verursachte Beschädigungen oder Schäden unverzüglich zu melden.
    Sich in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr so zu verhalten, dass die sonstigen Personen nicht durch übermäßigen Lärm gestört werden.
    Beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne zu schließen, das Licht auszuschalten, in Abwesenheit des Gastes nicht verwendete Elektrogeräte abzuschalten und die Fenster zu schließen.
    Beim Check-out dem beauftragten Mitarbeiter des Beherbergungswirtes die Magnetkarte(Schlüssel) auszuhändigen.


5.5 Dem Gast ist es ohne die Zustimmung des Beherbergungswirts untersagt:


  • Wesentliche Veränderungen in den zur Beherbergung bestimmten Räumen vorzunehmen (Möbel oder Einrichtungsgegenstände zu versetzen, usw.).
    Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände jeglicher Art aus den zur Beherbergung bestimmten Räumen mitzunehmen.
    In den zur Beherbergung bestimmten Räumen eigene Elektrogeräte zu verwenden, mit Ausnahme kleiner, zur persönlichen Hygiene und zu Büroarbeiten dienender Elektrogeräte.
    Die zur Beherbergung bestimmten Räume Drittpersonen zu überlassen.
    In den zur Beherbergung bestimmten Räumen Besuche zu empfangen; Besuche müssen dem Mitarbeiter der Rezeption gemeldet werden und sind grundsätzlich lediglich von 08:00 bis 22:00 erlaubt, zum Empfang von Besuchen außerhalb dieser Zeiten stehen lediglich die öffentlichen Hotelräume zur Verfügung.


5.6 Darüber hinaus ist es dem Gast in den zur Beherbergung bestimmten Räumen untersagt:


  • Waffen, Munition oder Sprengstoff in einem deren augenblickliche Verwendung ermöglichenden Zustand bei sich zu tragen oder sonstig aufzubewahren.
    Rauschmittel, psychotrope Stoffe oder Gifte zu halten, herzustellen oder aufzubewahren, mit Ausnahme von Medikamenten, deren Einnahme dem Gast ärztlich verschrieben wurde.
    Zu rauchen – dieses Rauchverbot gilt nicht für zum Rauchen vorbehaltene und sichtbar mit dem entsprechenden Symbol ausgewiesene Räume;
    Offenes Feuer zu verwenden.
    Im Hotelobjekt und in dessen Umgebung explosive Stoffe (Pyrotechnik)zu verwenden.


5.7 Sonstige allgemeine Beherbergungsregeln:


  • Bei der Erkrankung oder Verletzung eines Gastes ruft die Rezeption ärztliche Hilfe herbei oder sorgt ggf. für den Transport ins Krankenhaus; für die entstandenen Kosten kommt der Gast selbst auf.
    Der Gast ist verpflichtet, dem Hotelpersonal zu Zwecken der Durchführung ihrer Arbeitsaufgaben (Zimmerreinigung, Service, usw.) Zugang zum Zimmer zu ermöglichen.
    Aus Sicherheits- und gesellschaftlichen Gründen ist es unpassend, Kinder bis 12 Jahren ohne Aufsicht erwachsener Personen allein im Zimmer oder in sonstigen Räumlichkeiten des Hotels zu lassen.
    Dem Gast ist nicht es gestattet, Sportgeräte oder sonstige Gegenstände mit aufs Zimmer zu nehmen, zu deren Aufbewahrung andere Räume vorgesehen sind.
    Dem Gast ist es nicht gestattet, eigene Lebensmittel oder Getränke in den Bereich des Restaurants oder der Lobby Bar mitnehmen.
    Das Warensortiment in der Hausbar ist nicht im Beherbergungspreis einbegriffen; den Preis für die konsumierten Waren ist vom Gast an der Hotelrezeption zu entrichten.
    Der Gast ist berechtigt, eventuelle Mängel an den gebotenen Dienstleistungen zu beanstanden. Solch eine Beanstandung (Reklamation) muss unverzüglich und auf eine Weise geltend gemacht werden, die es ermöglicht, Abhilfe zu schaffen und dies wenn möglich, an Ort und Stelle, spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Im Interesse einer raschen Abwicklung einer Reklamation ist es von Vorteil, dass der Gast bei Geltendmachung der Reklamation einen Beleg (Rechnung) vorlegt. Sofern dies der Charakter der reklamierten Dienstleistung erforderlich macht, muss die beanstandete Sache vorgelegt werden.
    Auf dem Gebiet der Beherbergungsleistungen ist der Gast berechtigt, die Behebung von Mängeln zu verlangen, die die Funktionalität und Ausstattung des Zimmer betreffen. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann, wird eine Ersatzleistung für diese Dienstleistung gewährt. Falls solch eine Ersatzleistung nicht möglich ist, wird Ermäßigung auf den Preis dieser Leistung geboten.
    Auf dem Gebiet der Verpflegungsleistungen ist der Gast berechtigt, eine unentgeltliche, ordentliche und rechtzeitige Behebung des Mangels zu verlangen, wenn Güte, Gewicht, Maß, Temperatur oder Preis nicht korrekt eingehalten wurden. Die Güte oder Temperatur von Speisen und Getränken betreffende Reklamationen werden vom Gast nach dem Kosten und direkt beim Bedienungspersonal des Restaurants geltend gemacht. Maße und Gewichte betreffende Reklamationen sind vom Gast vor der Konsumation geltend zu machen. Bei Mängeln an Lebensmitteln oder Speisen ist der Gast berechtigt, den Austausch oder die Rückerstattung des Betrags direkt bei der Bedienung zu verlangen. 


In Zusammenhang mit der Verordnung des Europäischen Parlaments Nr. 2000/13 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln – konkret über die Eigenschaften servierter unverpackter Speisen und Getränke, die Allergene beinhalten, bietet die Bedienung des Restaurants Boutique Hotel Corso diese Informationen jedem Kunden auf dessen Wunsch hin.



6. Haftung des Beherbergungswirts für Sachen des Beherbergungsgastes 


6.1 Für den bestmöglichen Komfort unserer Gäste sind die Hotelzimmer mit Zimmersafes zur Aufbewahrung persönlicher Wertsachen ausgestattet. Das Hotel haftet nicht für Wertsachen der Gäste in den Zimmern (Geld, Schmuck, Wertpapiere, Kreditkarten, Notebooks, Tablets, Fotoapparate, usw.) sofern diese nicht im Zimmersafe aufbewahrt werden.Geld, Schmuck, Wertpapiere, Kreditkarten, Notebooks, Tablets, Fotoapparate usw. empfehlen wir im Zimmersafe aufzubewahren. 


6.2 Das Hotel haftet nicht für Wertsachen, die nicht im Zimmersafe aufbewahrt wurden.


6.3 Jeder entstandene Schaden, jede Zerstörung oder Beschädigung muss vom Gast unverzüglich, nachdem er davon erfahren hat, gemeldet werden. Der aus dieser Haftung hervorgehende Anspruch erlischt, wenn es der Beherbergungsgast unterlassen hat, das Hotel unverzüglich und spätestens binnen 15 Tagen, nachdem er von der Schadensentstehung erfahren hat, über den Schaden, die Zerstörung oder Beschädigung zu informieren. 


6.4 Der Schaden wird dann nicht ersetzt, wenn er von der geschädigten Person selbst oder deren Begleitern verursacht wurde.



7. Sicherheit, Haftung des Gastes für verursachte Schäden


7.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsregeln und dem Evakuierungsplan vertraut zu machen.


7.2 Der Gast hat sich bei der Beherbergung so zu verhalten, dass grundlose Schäden an der Freiheit, am Leben, der Gesundheit oder am Eigentum von Drittpersonen vermieden werden.


7.3 Wenn der Gast dem Beherbergungswirt durch seine Handlung Schaden verursacht, wird der entstandene Schaden aus der gemäß Art. 4., Abs. 4.4 der Beherbergungsordnung geleisteten Vorauszahlung ersetzt. Übersteigt die Schadenshöhe diese Kaution, ist der Gast verpflichtet, dem Beherbergungswirt diese Differenz vor seiner Abreise aus dem Hotel zu begleichen.


7.4 Die Haftung des Beherbergungswirts für abgelegte Sachen hält sich an die Best. des § 2945 ff. von Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.


7.5 Die Haftung des Beherbergungswirts für mitgebrachte Sachen hält sich an die Best. des § 2946 ff. von Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.


7.6 Jegliches im Hotel vom Kunden vergessenes Eigentum wird dem Kunden lediglich auf dessen Wunsch hin zugeschickt und dies auf Kosten und Risiko des Kunden. Das Hotel bewahrt vergessenen Gegenstände 7 Tage auf, danach werden vergessene verlorene Gegenstände, die augenscheinlich von Wert sind, den zuständigen Behörden als Fundsachen übergeben. Bei offensichtlich wertlosen Gegenständen behält sich das Hotel das Recht vor, diese nach Ablauf der obig angeführten Aufbewahrungsfrist zu vernichten.


7.7 Wird dem Gast gegen Gebühr eine Parkstelle auf dem unbewachten Hotelparkplatz gewährt, kommt dies weder einem Verwahrungsvertrag, noch irgendeiner ähnlichen Vereinbarung gleich, die einzige diesbezügliche vertragliche Verpflichtung des Beherbergungswirts ist dessen guter Wille, dem Gast die vorrübergehende Benutzung der entsprechenden Parkstelle zu ermöglichen. Der Beherbergungswirt haftet weder für den Verlust, noch für die Beschädigung des auf diesem Parkplatz geparkten oder sich bewegenden Fahrzeugs, für den Verlust oder die Beschädigung seines Inhalts sowie für Personen oder Tieren im Bereich des Parkplatz zugefügte Schäden, ebenso wenig haftet er für Schäden, die infolge zufälliger Vorkommnisse, aufgrund höherer Gewalt oder infolge von Vandalismus entstanden sind.


7.8 Im Falle einer Erkrankung/des Todes des Gastes beansprucht der Beherbergungswirt gegenüber dem Familienangehörigen, Erben, bzw. der die Rechnung des Erkrankten/Verstorbenen begleichenden Person: die Kompensierung eventueller Arztkosten und Verfahrenskosten, den Gegenwert der vor dem Ableben in Anspruch genommenen Dienstleistungen und die Kompensierung eventueller, an der Einrichtung oder Ausstattung entstandener Schäden.



8. Abreise aus dem Hotel


8.1 Der Beherbergungsgast ist verpflichtet, das Zimmer, in dem er beherbergt ist, bis 11:00 Uhr zu verlassen, sofern in der bestätigten Bestellung im Voraus keine andere Vereinbarung getroffen wurde.



9. Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten


9.1 Ihre personenbezogenen Daten verwenden wir zur Gewährung unserer Dienstleistungen, vor allem aber, um Ihren Wünschen entgegenzukommen. Diese Daten können zu folgenden Zwecken verwendet und gespeichert werden: zur Buchhaltung, Fakturierung und zu Audits, zur Überprüfung von Kredit- oder sonstigen Zahlungskarten, zu Kontrollen bei der Betrugsbekämpfung, zu Immigrations- und Zollkontrollen, zur Sicherheit, Absicherung, zu Systemprüfungen, Instandhaltung, Verbesserung und Entwicklung, zu Verwaltungs- und juristischen Zwecken, für Statistik- und Marketinganalysen, sie können zudem zur Kommunikation mit Ihnen aus verwaltungstechnischen oder betrieblichen Gründen verwendet werden. 


9.2 Durch die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten nehmen Sie zur Kenntnis und erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass das Boutique Hotel Corso Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen und diesbezüglichen Gesetzen und Vorschriften verarbeitet und dies einschließlich der Verwendung dieser Daten durch seine Mitarbeiter oder ggf. durch Personen, die gewisse Leistungen für dieses sicherstellen. 


9.3 Die Übermittlung dieser Daten an Drittpersonen kann dringend geboten sein, um die ordentliche Gewährung von Dienstleistungen, Produkten und Informationen entsprechend Ihren Anforderungen zu gewährleisten. Es ist möglich, dass wir aus diesen und den obig angeführten Gründen auch Drittseiten Zugang zu diesen Informationen gestatten, die für uns handeln, wie z.B. unseren Auftragsverarbeitern.


9.4 Zur Gewährleistung des Schutzes und sicheren Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten treffen wir angemessene technische und sicherheitsrelevante Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch oder Änderungen bzw. unberechtigter Vernichtung zu schützen; besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei der sicheren Übermittlung personenbezogener und finanzieller Daten.


9.5 Wir sind bemüht, dass unsere Websites unseren Besuchern das vermitteln, was sie suchen. Um dieses Ziel zu erreichen, mag es vorkommen, dass wir Ihre Daten zur Durchführung von Analysen, zur Verbesserung der Qualität und Weiterentwicklung unsrer Dienstleistungen, zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit unserer Websites, zu Messungen des Erfolgs unserer Werbekampagnen oder dazu verwenden, unserer Dienstleistungen Ihren Anforderungen anzupassen. Es kann vorkommen, dass wir unseren Vertragspartnern (z.B. Drittanbietern von Dienstleistungen)zu diesem Zweck Informationen übermitteln, durch die Sie jedoch nicht persönlich identifiziert werden können, wie beispielsweise, aber nicht nur, anonyme demografische Daten oder das Online-Verhalten. Keine derartigen Daten werden an Dritte übermittelt, ohne dass sie in zusammenfassender, nicht identifizierbarer Form wären.


9.6 Durch die Anmeldung zur Abnahme von Geschäftsmitteilungen stimmen Sie – nachdem Sie über die entsprechenden, zur Datenverarbeitung verwendeten Informationen unterrichtet worden sind – ausdrücklich der Entgegennahme von Marketing-Informationen, einschließlich Direktmarketing oder Spezialangebote des Hotels zu. Zu Zwecken der Versendung derartiger Mitteilungen des Direktmarketings/Spezialangebote verarbeiten wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. 


9.7 Diese Zustimmung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Anführung von Gründen an der E-Mail-Adresse reservation@corsohotel.cz widerrufen werden.


Von dieser Beherbergungsordnung nicht geregelte Rechtsbeziehungen und sowie weitere nicht ausdrücklich von ihr geregelte Angelegenheiten halten sich an gültige tschechische Rechtvorschriften der Tschechischen Republik sowie weitere interne Hotelvorschriften. 


Die Hotelleitung ist dankbar für jegliche Vorschläge ihrer Gäste zur Verbesserung des Hotelbetriebs, deshalb gestatten wir uns, Sie um die Ausfüllung unseres Fragebogens zu bitten.



10.1 Verbraucherschutz:


Wir bieten Ihnen hiermit vor Abschluss des Beherbergungsvertrags sämtliche Informationen laut der Bestimmungen der § 1811 und § 1820 von Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in gültiger Fassung (nachstehend nur noch „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt).



Boutique Hotel Corso****, als Beherbergungswirt bietet seinen Beherbergungsgästen die folgenden Informationen:


a) Identität und Kontaktangaben des Beherbergungswirtes: L7 CORSO  s. r. o., HR-Nr.: 13988948, mit Sitz in: Stará Louka 460/38, 360 01 Karlovy Vary, USt-IdNr. CZ13988948, die Gesellschaft ist in dem vom Bezirksgericht in Plzeň Handelsregister, in Abteilung C, Einlegeblatt 41479, elektronische Zustelladresse: reservation@corsohotel.cz, Telefonnummer: 353 504 111; 


b) hauptsächlicher Unternehmensgegenstand des Beherbergungswirtes : Gewährung von Beherbergungsdienstleistungen:


c) Kennzeichnung der Dienstleistung: Der Beherberger besorgt zu den im schriftlichen Beherbergungsvertrag angeführten Bedingungen die Beherbergung der beherbergten Gäste und die mit dieser verbundenen Dienstleistungen; 


d) Preis der gebotenen Dienstleistung: der Gesamtpreis für die gebotenen Dienstleistungen laut aktueller Preisliste. Der auf diese Weise festgelegte Preis beinhaltet sämtliche Steuern und Gebühren;


e) Zahlungsform und Zahlungsmodalitäten: der beherbergte Gast tätigt sämtliche im Beherbergungsvertrag vereinbarten Zahlungen in bar oder per Banküberweisung auf das Konto des Beherbergungswirtes, dessen Nummer und variables Symbol der Beherbergungswirt den beherbergten Gästen schriftlich mitteilt; 


f) Kosten für Fernkommunikationsmittel: die Kosten für Fernkommunikationsmittel bestimmen die Subjekte, welche die Dienstleistungen der Fernkommunikationsmittel bieten, diese Kosten unterscheiden sich nicht vom Grundtarif;


g) Angaben über die Existenz, Art und Weise und die Bedingungen zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, einschl. der Angabe, ob die Möglichkeit besteht, sich an Aufsichtsbehörden zu wenden:
der beherbergte Gast ist berechtigt, den Antrag auf die außergerichtliche Beilegung solch eines Streites beim zuständigen Subjekt für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten zu stellen, und zwar bei der Tschechischen Handelsinspektion, Zentralinspektorat – Abteilung ADR, Štěpánská 15. Die Tschechische Handelsinspektion ist die Aufsichtsbehörde, die die Aufsicht über den Verbraucherschutz ausübt und gemäß Gesetz 64/1986 Slg., über die Tschechische Handelsinspektion, im Wortlaut späterer Vorschriften und sonstiger Rechtsvorschriften, vorgeht. Die Webseite der Tschechischen Handelsinspektion ist www.coi.cz.


h)  In Einklang mit der Bestimmung des § 1837, Buchstabe j) des Bürgerlichen Gesetzbuches, entsteht dem beherbergten Gast kein Recht auf den Rücktritt vom Beherbergungsvertrag, wenn der Beherbergungswirt seine Leistung zum vorgesehenen Zeitpunkt (Termin) gewährt


i) Kennzeichnung des Mitgliedsstaats der Europäischen Union, an dessen Rechtsvorschriften sich die auf dem Beherbergungsvertrag beruhende Beziehung zwischen dem beherbergten Gast und dem Beherbergungswirt hält: Tschechische Republik;


j) Angaben über die Sprache, in welcher der beherbergte Gast mit dem Beherbergungswirt bei andauerndem Beherbergungsvertrag kommunizieren wird und in der er den beherbergten Gästen die Vertragsbedingungen sowie sonstige Angaben vermittelt: Tschechisch;

 

Diese Beherbergungsordnung erlangte nach ihrer Aktualisierung vom 25. 2.2. 2022 Gültigkeit und Wirksamkeit.



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